UNKOMPLIZIERT LEITUNGSAUSKÜNFTE EINHOLEN
Bei der Planung und vor Beginn von Tiefbauarbeiten ist das Einholen von Leitungs- bzw. Planauskünften bei den Infrastrukturbetreibern notwendig, um die Bauausführenden zu schützen und sich gegen mögliche Schadensersatzforderungen bei etwaigen Leitungsbeschädigungen abzusichern. Leico ermöglicht Bauausführenden und Planern sowie Netzbetreibern und der öffentlichen Verwaltung, deutschlandweit unkompliziert in fünf Schritten Leitungsanfragen zu stellen.

Vorfilterung der Zuständigkeit
Durch eine Verschneidung der Anfragefläche als (Multi-) Polygon der Planungs- oder Bauanfrage mit den hinterlegten Zuständigkeitsflächen der Infrastrukturbetreiber (ISB) wird automatisch eine Zuständigkeitsprüfung durchgeführt und die anzufragenden ISB ermittelt.

Die ermittelten ISB werden dann anstelle der bisher üblichen Einzelanschreiben gebündelt in den Prozess der Leitungsanfrage einbezogen. Das spart sowohl Zeit als auch Kosten. Die revisionssichere Speicherung aller Vorgänge und Unterlagen in Leico reduziert zudem den administrativen Aufwand und erhöht die Rechtssicherheit.
IHRE VORTEILE IN KÜRZE
- Erhöhung der Sicherheit im Tiefbau
- Deutschlandweit mehr als 17.000 hinterlegte Infrastrukturbetreiber (halbjährliche Aktualisierung und kontinuierlicher Ausbau)
- Vorfilterung der Zuständigkeit
- Erhebliche Zeit- und Kostenersparnis durch automatische Ermittlung aller zuständigen Infrastrukturbetreiber im Anfragegebiet
- Umfassende, spartenübergreifende Leitungsanfragen (Strom, Gas, Wärme, (Ab-) Wasser, Telekommunikation, Erneuerbare Energie, Bahn, ÖPNV etc.)
- Hohe, regelwerkskonforme Qualität der Leitungsanfragen
- Erstellung unterschiedlicher Anfragen und Anträge (Leitungsanfragen, Schachtscheinanträge, Meldungen)
- 24/7 einsetzbar
- Papierlose und klimafreundliche Prozesse
ZENTRALE FEATURES
Neben der Einholung von Leitungsauskünften können auch Anzeige-, Havarie- und Aufgrabemeldung über Leico verschickt werden.
In Berlin können zusätzlich Anträge zur Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO), auf Zustimmung nach §127 Telekommunikationsgesetz oder auf Sondernutzung nach § 12 Berliner Straßengesetz sowie Anfragen auf Zu-/Abstimmung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gestellt werden.