Aus vielen Einzelplänen wird eine klare Gesamtansicht

Der digitale Gesamtplan für Ihre Infrastrukturprojekte

Ein Plan. Alle Leitungen. Volle Übersicht.

Der Gesamtplan schafft eine einheitliche Datengrundlage für die koordinierte Planung von Infrastrukturmaßnahmen und leistet einen
wesentlichen Beitrag zur Effizienzsteigerung, Risikominimierung und Digitalisierung von Bauprozessen.

Der Gesamtplan ist ein neues infrest-Dienstleistungsprodukt, dass die Vielzahl an Leitungsplänen und Fremdleitungsinformationen verschiedener Netzbetreiber zu einem einheitlichen, georeferenzierten Gesamtplan mit Streckungen und Stauchungen zusammenführt. Die Ausdehnungslänge kann unterschiedlich sein. Dadurch entsteht ein zentrales, digitales Abbild aller bekannten Leitungen im Projektgebiet im Geodatenformat. Den Anfragenden (bspw. Planungsbüros, Kommunen, …) wird somit die weitere Planung oder als Übersicht in der Bauausführung erleichtert, da nicht mehr mit Einzelplänen, sondern einem Gesamtplan weitergearbeitet werden kann.

Im Unterschied zu Leico und zum klassischen Komplettservice weist der Gesamtplan ein neues, konsolidiertes Werk aus.

Leistungsumfang

  • Georeferenzierung
  • Vektorisierung
  • Attribuierung
  • Verarbeitung bestehender Vektordaten
  • Datenzusammenführung
  • Qualitätssicherung
  • Bereitstellung im Wunschformat

Ihre Vorteile

  • Einheitliche Datengrundlage
  • Zeitersparnis in der Planung
  • Reduzierung von Planungsfehlern
  • GIS-fähige Weiterverarbeitung
  • Entlastung interner Ressourcen
  • Übersicht über alle bekannten Leitungen

Die interne Preisermittlung erfolgt mithilfe eines vom Dienstleister bereitgestellten Preisrechners. Die infrest hinterlegt
die Anfragefläche; der Preis wird automatisiert ohne weitere Aufwände auf Basis definierter Bewertungskriterien
berechnet:

  • Lage (städtisch, ländlich, …)
  • Anzahl an betroffenen Netzbetreibern

Der ermittelte Basispreis wird durch infrest um insgesamt 25 % in den Angeboten erhöht:

  • 10 % Gewinnmarge
  • 10 % Wagniszuschlag
  • 5 % Aufwand intern/Qualitätssicherung

Stand: Juni 2026

Zusatzbedingungen „Gesamtplan“

  1. Diese Zusatzbedingungen regeln die Voraussetzungen und den Umfang der von infrest angebotenen optionalen Zusatzleistung „Gesamtplan” (Koordinierter Leitungsplan).
  2. Die Zusatzleistung stellt keine eigenständige Auskunft über die tatsächliche Lage von Leitungen und Anlagen dar, sondern eine rein grafische und strukturierende Aufbereitung bereits vorliegender Auskünfte Dritter aller Medien.
  3. Die allgemeinen Nutzungsbedingungen Komplettservice gelten ergänzend und vorrangig, soweit diese Zusatzbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten.
  1. Gegenstand der Zusatzleistung ist ausschließlich die technische Zusammenführung, Georeferenzierung und Vektorisierung von vom Auftraggeber oder von infrest eingeholten Auskünften der Infrastrukturbetreiber zu einer gemeinsamen Übersichtsdarstellung („Gesamtplan“).
  2. Die infrest schuldet keine inhaltliche Prüfung, Bewertung oder Validierung der den Auskünften zugrunde liegenden Daten.
  3. Die Leistung beschränkt sich auf eine Näherungsdarstellung zu Planungs- und Orientierungszwecken. Ein bestimmter Maßstab, eine bestimmte Genauigkeit oder eine vollständige Darstellung aller vorhandenen Leitungen werden nicht geschuldet.
  4. Bestandteil der Leistung ist insbesondere nicht:
  • eine örtliche Bestandsaufnahme oder Einmessung,
  • eine Überprüfung der Lagegenauigkeit oder Tiefenlage,
  • die Ergänzung fehlender Leitungsinformationen,
  • eine Koordination mit tatsächlich vorhandenen Leitungen vor Ort,
  • eine Aussage zur Vollständigkeit des Leitungsgesamtbestands.
  1. Die Erstellung des Gesamtplans erfolgt ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung und somit der Bearbeitung vorliegenden Auskünfte der Infrastrukturbetreiber.
  2. Die infrest übernimmt vorhandene Ungenauigkeiten, Widersprüche oder Maßstabsabweichungen der Ursprungspläne unverändert in die Darstellung.
  3. Durch die technische Bearbeitung (z. B. Übertragung, Skalierung, Anpassung an Koordinatensysteme) kann es zu lagebedingten Abweichungen kommen, die einen integralen Bestandteil der Leistung darstellen.
  1. Der Gesamtplan darf ausschließlich zu allgemeinen Planungs-, Vorbereitungs- und Orientierungszwecken verwendet werden.
  2. Eine Nutzung:

    - für die Bauausführung,

    - als verbindliche Grundlage für Tiefbaumaßnahmen,

    - als Ersatz für aktuelle Leitungsauskünfte

    ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  3. Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, vor der Bauausführung eigene fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (Ortung, Suchschlitze, Handschachtung o. Ä.) auf Basis von Leitungsauskünften durchzuführen.
  4. Der Auftraggeber trägt das alleinige Risiko einer zweckwidrigen Nutzung.
  1. Die Erstellung des Gesamtplans ist eine entgeltliche Zusatzleistung und wird dem Auftragnehmer gesondert vergütet.
  2. Die Vergütung richtet sich nach dem im jeweiligen Angebot, Preisblatt oder Auftrag ausgewiesenen Nettopreis und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt durch infrest nach Abschluss der Leistung und Bereitstellung des Gesamtplans.
  4. Die Vergütung ist ohne Abzug von Skonto 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung mit Gegenforderungen besteht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  6. Die Zahlung der Vergütung ist nicht abhängig von einer bestimmten Nutzungsdauer, einem bestimmten Projekterfolg oder einer behördlichen Genehmigung, u.a..
  1. Die infrest haftet nicht für:

    - die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Ursprungsdaten,

    - Fehlbeauskunftungen oder Unterlassungen der Infrastrukturbetreiber,

    - das Nichtvorhandensein einzelner Leitungen im Gesamtplan.

  2. Eine Haftung für Schäden, die auf Ungenauigkeiten, Lageabweichungen oder unvollständige Darstellungen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  3. Hat die infrest aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die infrest beschränkt. Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 
  4. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden – insbesondere Bau-, Stillstands- oder Reparaturkosten – ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern von infrest.
  1. Rechte an den Ursprungsplänen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern.
  2. Der Gesamtplan stellt kein eigenständiges amtliches oder verbindliches Planwerk dar.
  3. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zweckgebundenes Nutzungsrecht für das konkret bezeichnete Projekt.
  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Zusatzbedingungen bedürfen der Textform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Kontakt

Fragen zum Gesamtplan?

Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten des LEICO Gesamtplans und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung für Ihr Projekt.

+49 30 2244 5258 - 10