DIGITALE ANTRAGSVERFAHREN (BERLIN)

In Berlin können über Leico auch Anträge zur Verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) nach §45 der StVO sowie auf Zustimmung nach Telekommunikationsgesetz (§127) oder auf Sondernutzung nach § 12 Berliner Straßengesetz gestellt werden. Und auch das vereinfachte Anzeigeverfahren für "geringfügig bauliche Maßnahmen" nach § 127 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) gemäß der neuen Ausführungsvorschrift AV 100/120 kann über Leico genutzt werden.

Nach Anlegen des Vorgangs durch die Markierung der Genehmigungsfläche kann der gewünschte Antragstyp bei Leico ausgewählt werden. Gemeinsam mit allen notwendigen validierten Attributen und Dokumenten werden die Anträge über eine Schnittstelle direkt in das VerkehrsManagementSystem (VMS) der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bzw. an die Straßen- und Grünflächenämter in den 12 Bezirken medienbruchfrei übertragen.

Dem Antragssteller wird im ersten Schritt automatisch das dem Vorgang zugeordnete Aktenzeichen übermittelt und die Vollständigkeit des Antrags wird geprüft. Etwaige digitale Nachforderungen der Behörden können direkt über Leico beantwortet werden. Der erteilte Bescheid nebst Anlagen wird dem Antragsteller auf dem Leico-Portal zum Download zur Verfügung gestellt und dort revisionssicher archiviert. 

BAU DOCH, ABER SICHER!